- Das Befahren der Kleingartenanlage mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten!
Evtl. Ausnahmen erteilt der Vorstand nach
schriftlicher Antragsstellung.
- Das Befahren der Kleingartenanlage mit elektrischen Fahrzeugen (Quad, Hoverboard, e-bike ect.) ist aus Sicherheitsgründen nur in Schrittgeschwindigkeit geduldet. Sollte es hier wiederholt zur Missachtung kommen hält sich der Vorstand vor das Befahren der Anlage, mit solchen Fahrzeugen, komplett zu verbieten.
Bitte denken Sie daran auch Ihre Kinder zu
informieren !
- Die Ablage von Sperrgut vor dem eigenen Gartentor ist untersagt.
- Das Abstellen von Anhängern in der Kleingartenanlage ist ebenfalls nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass das Missachten der Gartenordnung zur Abmahnung und evtl. Kündigung führt.
Der Vorstand