1.  Das Befahren der Kleingartenanlage mit Kraftfahrzeugen ist   grundsätzlich verboten!

       Evtl. Ausnahmen erteilt der Vorstand nach

       schriftlicher Antragsstellung.

 

  1. Das Befahren der Kleingartenanlage mit elektrischen Fahrzeugen (Quad, Hoverboard, e-bike ect.) ist aus Sicherheitsgründen nur in Schrittgeschwindigkeit geduldet. Sollte es hier wiederholt zur Missachtung kommen hält sich der Vorstand vor das Befahren der Anlage, mit solchen Fahrzeugen, komplett zu verbieten.

      Bitte denken Sie daran auch Ihre Kinder zu                                             

      informieren !

 

  1. Die Ablage von Sperrgut vor dem eigenen Gartentor ist untersagt.

 

  1. Das Abstellen von Anhängern in der Kleingartenanlage ist ebenfalls nicht erlaubt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Missachten der Gartenordnung zur Abmahnung und evtl. Kündigung führt.

 

Der Vorstand